Anlage (zu § 10 Abs. 1 und 2 Satz 6)
Gebührenverzeichnis
(GebVz)
Teil A:
Nutzungsrecht, Abrechnungsparameter
1.
Digitale Geobasisdaten
1Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht sowie ein einfaches externes Nutzungsrecht für den Lizenznehmer verbunden.
2Interne Nutzung ist die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch und die Einstellung in ein internes Informationssystem.
3Einfache externe Nutzung ist die unentgeltliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe im Zusammenhang mit eigenen Aufgaben des Lizenznehmers ohne das Recht zum Wieder- oder Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung an Dritte.
4Für personenbezogene Daten gelten Einschränkungen.
5Details werden in den Nutzungsbedingungen nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) festgelegt.
6Für kostenfrei bereitgestellte Daten werden offene Standardlizenzen verwendet.
7Die angegebenen Basisbeträge werden in Abhängigkeit von der Informationsmenge mit dem entsprechenden Ermäßigungsfaktor nach Nr. 1.1.1 oder Nr. 1.1.2 multipliziert und die sich daraus ergebenden Teilbeträge addiert.
8Sofern nicht anders angegeben, sind die Regelungen nach den Nrn. 1.2 bis 1.5 anzuwenden.
1.1
Ermäßigungsfaktor – Mengenstaffel
Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Flächengröße je Produkt.
|
Informationsmenge Landschaftsfläche [km2]
|
Faktor
|
|
bis einschließlich
|
500
|
1,0
|
|
über
|
500
|
0,5
|
|
bis
|
5 000
|
|
über
|
5 000
|
0,25
|
|
bis
|
25 000
|
|
über
|
25 000
|
0,125
|
|
bis
|
50 000
|
|
über
|
50 000
|
0,0625
|
Sofern Geobasisdaten objektbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Objektanzahl je Produkt.
|
Informationsmenge Objekt [Anzahl]
|
Faktor
|
|
bis einschließlich
|
1 000
|
1,0
|
|
von
|
1 001
|
0,5
|
|
bis
|
10 000
|
|
von
|
10 001
|
0,25
|
|
bis
|
100 000
|
|
von
|
100 001
|
0,125
|
|
bis
|
1 000 000
|
|
ab
|
1 000 001
|
0,0625
|
Für die Bereitstellung von Geobasisdaten nach Nr. 7 wird ein Mindestbetrag erhoben:
Bereitstellungsform |
Mindestbetrag |
Automatisierter Abruf über eine Online-Anwendung |
20,00 € je Produkt |
In allen übrigen Fällen |
100,00 € je Auftrag |
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 60 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten nach Nr. 7 werden pro Jahr 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben.
1.4
Vereinbarung zur laufenden Nutzung aktualisierter Geobasisdaten
1Bei Abschluss einer Vereinbarung über Bereitstellung und Lizenzierung der Nutzung aktualisierter Geobasisdaten nach Nr. 7 mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren wird für jedes Jahr der Nutzung eine Gebühr in Höhe von 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben. 2Die Gebühr für den Erstbezug ist damit abgegolten. 3Das Nutzungsrecht gilt für die Laufzeit der Vereinbarung. 4Das Vereinbarungsgebiet umfasst grundsätzlich mindestens das Gebiet einer Gemeinde. 5Die quartalsweise Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten in einem Standardformat, die Nutzung von verfügbaren Download-, Geodatendiensten und Anwendungsprogrammierschnittstellen für die jeweils lizenzierten Geobasisdaten sowie Rechte zur externen Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe) von Geobasidaten können ohne weitere Gebührenerhebung eingeschlossen werden.
1.5
Verbundene Unternehmen
1Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über die Bereitstellung und Lizenzierung aktualisierter Geobasisdaten durch privatrechtliche Unternehmen (Lizenznehmer), kann diese Vereinbarung auf verbundene privatrechtliche Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes erweitert werden. 2Es werden dann Gebühren in Höhe von 200 % der durch den Lizenznehmer zu entrichtenden Beträge erhoben.
2.
Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten
2.1
Abruf über rasterbasierte Darstellungsdienste
1Es gelten besondere Nutzungsbedingungen. 2Eine dauerhafte Datenspeicherung, insbesondere durch Download oder Caching ist ausgeschlossen. 3Es werden pro Jahr 5 % der Gebühren nach den Nrn. 1.1 und 7 für den Erstbezug der Daten des Vereinbarungsgebiets erhoben. 4Individuelle Vereinbarungen mit Abrechnung auf der Grundlage von Schätzungen des Nutzungsverhaltens sind für den besonderen Fall eines sehr geringen Nutzungsumfangs möglich. 5Die Mindestgebühren betragen 1 000,00 € pro Jahr.
[Amtl. Anm.:] Rasterbasierte Darstellungsdienste (z.B. Web Map Service) ermöglichen es, darstellbare Geodatensätze anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern/verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen.
2.2
Abruf über Downloaddienste
1Es gelten die Nutzungsbedingungen für die abgerufenen Datensätze. 2Eine dauerhafte Datenspeicherung ist erlaubt. 3Es werden Gebühren nach den Nrn. 1 und 7 für den Bezug der Daten des Vereinbarungsgebiets erhoben. 4Individuelle Vereinbarungen mit Abrechnung auf der Grundlage von Schätzungen des Nutzungsverhaltens sind für den besonderen Fall eines sehr geringen Nutzungsumfangs möglich. 5Die Mindestgebühren betragen 3 000,00 € pro Jahr.
[Amtl. Anm.:] Downloaddienste (z.B. Web Feature Service, Web Coverage Service, Web Map Service mit Erlaubnis der Speicherung, Anwendungsprogrammierschnittstellen) ermöglichen es, Original-Datensätze in Raster- und Vektorformaten abzurufen.
Für die Nutzerverwaltung werden je registrierten Nutzer pro Jahr 50,00 € erhoben.
Für Mehrfertigungen von analogen Auszügen werden jeweils 30 % der Gebühren für die Erstfertigung erhoben.
4.
Bezug von kostenfreien Produkten
1Werden kostenfreie Produkte nicht über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste bezogen, fallen mindestens Gebühren nach Nr. 1.2 Buchst. b an. 2Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.
1Leistungen, die nicht in den Kostenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung, beispielsweise der Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden, der Kostenbekanntmachung (KBek) sowie der Gebühren- und Preisliste (GebPL) für Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung, genannt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand sowie nach der Bedeutung der Leistung für den Benutzer abgerechnet. 2Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.
Teil B:
Gebühren für Auskünfte, Auszüge und Daten aus dem Liegenschaftskataster
6.
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
1Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht sowie ein einfaches externes Nutzungsrecht nach Nr. 1 (Teil A) für den Lizenznehmer verbunden. 2Für personenbezogene Daten gelten Einschränkungen. 3Details werden in den Nutzungsbedingungen nach § 10 Abs. 2 GebOVerm festgelegt.
Nr. |
Auszug |
Gebühr |
6.1 |
Flurkarte (auch in Kombinationsprodukten) |
|
6.1.1 |
Abgabe über Kundenservice |
|
|
– |
bis einschließlich DIN A3 |
25,00 € |
|
– |
bis einschließlich DIN A1 |
48,00 € |
6.1.2 |
Abruf über digitales Abrufverfahren |
20,00 € |
6.2 |
Flurstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung) |
|
6.2.1 |
Abgabe über Kundenservice |
|
|
– |
1. Flurstück |
25,00 € |
|
– |
Jedes weitere Flurstück |
10,00 € |
6.2.2 |
Abruf über digitales Abrufverfahren |
|
|
– |
je Flurstück |
10,00 € |
6.3 |
Flurstücks- und Eigentumsnachweis |
|
|
(auch mit Angaben zur Bodenschätzung) |
|
6.3.1 |
Abgabe über Kundenservice |
|
|
– |
1. Flurstück |
25,00 € |
|
– |
Jedes weitere Flurstück |
10,00 € |
6.3.2 |
Abruf über digitales Abrufverfahren |
|
|
– |
je Flurstück |
10,00 € |
6.4 |
Bestandsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung) |
|
|
– |
je Buchungsblatt |
25,00 € |
6.5 |
Katasterauszug zur Bauvorlage |
|
|
– |
je Auszug mit bis zu 6 unterschiedlichen Flurkarten
bis einschließlich DIN A3 |
48,00 € |
6.6 |
Auszug aus dem Fischwasserkataster |
|
|
– |
je Auszug |
48,00 € |
6.7 |
Bestandsnachweis für das Jagdkataster |
|
|
Digitale Präsentations- oder Textausgabe |
|
|
– |
Erstabgabe |
180,00 € |
|
– |
Aktualisierung |
50,00 € |
|
Analoge Abgabe |
|
|
– |
zusätzlich je Abgabe |
50,00 € |
6.8 |
Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße) |
|
|
– |
bis zu fünf Maßzahlen (inklusive Flurkarte bis einschließlich DIN A3) |
48,00 € |
|
– |
je weitere angefangene fünf Maßzahlen |
20,00 € |
6.9 |
Vermessungsrisse |
|
|
– |
bis einschließlich DIN A3 |
25,00 € |
|
– |
bis einschließlich DIN A1 |
48,00 € |
6.10 |
Planungskarte 1: 5 000 (auch in Kombinationsprodukten) |
|
|
– |
bis einschließlich DIN A3 |
25,00 € |
|
– |
bis einschließlich DIN A1 |
48,00 € |
[Amtl. Anm.:] Auch sofern digitale Antragstellung (BayernID oder Unternehmenskonto) erfolgt.
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 120 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
7.
Digitale Geobasisdaten
Nr. |
Datensatz |
Gebühr |
7.1 |
ALKIS-Daten |
|
|
(Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) |
|
7.1.1 |
Flurstücke |
|
|
– |
je Flurstück |
1,80 € |
|
– |
bayernweit |
970 000,00 € |
7.1.2 |
Verwaltungsgebiete |
|
|
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
7.1.3 |
Tatsächliche Nutzung (TN) |
|
|
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
7.1.4 |
Bodenschätzung (BoSch) |
|
|
– |
je Objekt |
0,60 € |
|
– |
bayernweit |
95 000,00 € |
7.1.5 |
Angaben zum Eigentum |
|
|
– |
je Buchungsblatt |
1,80 € |
|
– |
bayernweit |
600 000,00 € |
7.1.6 |
ALKIS-Komplettabgabe |
|
7.1.6.1 |
ohne Angaben zum Eigentum |
|
|
– |
je Flurstück |
2,90 € |
|
– |
bayernweit |
1 350 000,00 € |
7.1.6.2 |
mit Angaben zum Eigentum |
|
|
– |
je Flurstück |
3,90 € |
|
– |
bayernweit |
1 700 000,00 € |
7.1.7 |
Jagdbare Flurstücke für das Jagdkataster |
|
|
(Nur in Verbindung mit Nr. 6.7, Format Shapefile) für das Gebiet einer Jagdgenossenschaft, pauschal je Datenabgabe |
60,00 € |
7.1.8 |
ALKIS-Auszüge als digitale Textausgaben |
|
7.1.8.1 |
Eigentumssachdaten |
|
|
– |
je Flurstück |
1,20 € |
7.1.8.2 |
Punktkoordinaten (u.a. von Grenzpunkten und Katasterfestpunkten) |
|
|
– |
je Objekt |
0,15 € |
7.2 |
Hauskoordinaten |
|
|
– |
je Objekt |
0,15 € |
|
– |
bayernweit |
27 000,00 € |
7.3 |
Flurstückskoordinaten |
|
|
– |
je Objekt |
0,15 € |
|
– |
bayernweit |
35 000,00 € |
7.4 |
Hausumringe |
|
|
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
7.5 |
Dreidimensionales Gebäudemodell |
|
|
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
7.6 |
Digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster |
|
|
– |
je Fischereirechtsfläche |
10,00 € |
7.7 |
ALKIS-Rasterdaten |
|
7.7.1 |
Parzellarkarte |
|
|
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
7.7.2 |
Flurkarte |
|
|
– |
je km2 |
20,00 € |
|
– |
bayernweit |
220 000,00 € |
7.7.3 |
Planungskarte 1: 5 000 |
|
|
– |
je km2 |
10,00 € |
|
– |
bayernweit |
110 000,00 € |
7.7.4 |
Bodenschätzung |
|
|
Nutzung nur über Darstellungsdienst |
|
|
– |
bayernweit |
33 000,00 € |
7.8 |
Flurstücksinformationen Bayern (FS-BY) |
|
|
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.
Keine Anwendung der Nrn. 1.3 und 1.4. |
|
|
– |
bayernweit, pro Jahr |
56 000,00 € |
7.9 |
Landnutzung |
|
|
Bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste |
kostenfrei |
[Amtl. Anm.:] zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz
[Amtl. Anm.:] Bei Offline-Bereitstellung gemäß Nr. 1.2 Buchst. b zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz
Nr. |
Produkt |
Gebühr |
8.1 |
BayernAtlas-plus |
|
|
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen. |
|
|
– |
pro angefangenem Kalendermonat |
40,00 € |
8.2 |
Ortssuchdienst |
|
|
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen. |
|
|
– |
bayernweit, pro Jahr |
1 500,00 € |
8.3 |
Flurstückssuchdienst |
|
|
Ohne Übermittlung der Flurstücksgeometrie.
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen. |
|
|
– |
bayernweit, pro Jahr |
3 000,00 € |
[Amtl. Anm.:] zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz
9.
Mündliche und schriftliche Auskünfte, Kopien und amtliche Beglaubigung
Nr. |
Produkt/Leistung |
Gebühr |
9.1 |
Einsicht in Unterlagen des Liegenschaftskatasters und mündliche Auskünfte daraus |
|
|
– |
bis 15 Minuten |
kostenfrei |
9.2 |
Schriftliche Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster und amtliche Bescheinigungen |
100,00 € |
|
– |
Auskunft über die Lage eines Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenze (ohne Katastervermessung im Außendienst) |
|
|
– |
Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder für den Vollzug des § 1026 BGB |
|
|
– |
Amtlicher Katasterauszug nach § 7 Abs. 2 Satz 2 der Grundbuchordnung |
|
|
– |
Weitere Auskünfte und Bescheinigungen |
|
9.3 |
Fertigung digitaler oder analoger Kopien von Dokumenten des Liegenschaftskatasters |
|
|
– je 10 Seiten, bis DIN A3 |
25 € |
9.4 |
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten des Liegenschaftskatasters |
|
|
– je Dokument, zusätzlich zur Gebühr nach den Nrn. 6 und 9 |
15 € |
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 15 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 60 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
[Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 30 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.