Inhalt

BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 05.09.2019
Anlage 1 (zu § 28 Abs. 2 Satz 3)
Stundentafel
Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft, dreisemestrig


1. Semester
2. Semester
3. Semester
Nr.
Fächer
Wochenstunden
Sommersemestertage
Wochenstunden
1.
PFLICHTFÄCHER



1.1
Produktions- und Verfahrenstechnik



1.1.1
Landwirtschaftlicher Pflanzenbau1)
7 – 8
6
1.1.2
Landwirtschaftliche Tierhaltung1)
8 – 9
5
1.1.3
Naturschutz und Landschaftspflege
2
1.1.4
Tiergesundheit und Tierschutz
2
1.1.5
Waldwirtschaft
1
1.2
Betriebs- und Unternehmensführung



1.2.1
Betriebslehre
5
1.2.2
Unternehmensführung
5
4
1.2.3
Rechtslehre
1
1.2.4
Steuer- und Sozialrecht
2
1.2.5
Marktlehre und Agrarpolitik
1
1
1.3
Berufliche und persönliche Bildung



1.3.1
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
4
1.3.2
Persönliche Bildung und Kommunikation
1

Mindestpflichtstunden
33

32
2.
SOMMERSEMESTERTAGE



2.1
Landwirtschaftlicher Pflanzenbau1), 3)
3 – 4
2.2
Landwirtschaftliche Tierhaltung1)
4
2.3
Unternehmensführung3)
3 – 4
2.4
Einkommensalternativen
1
2.5
Naturschutz und Landschaftspflege
1
2.6
Ökologischer Landbau
1
2.7.
Waldbau/Flurneuordnung oder
0 – 2

Persönlichkeitsbildung und Kommunikation3)




Sommersemestertage
15
3.
WAHLFÄCHER



3.1
Betriebliche Entwicklung4)
1
3.2
Digitale Anwendung
1
1
4.
SEMINARE
Seminartage

Seminartage
4.1
Landmaschinenseminar
5

4.2
Soziale und religiöse Bildung

5
4.3
Persönlichkeitsbildung6)

1
4.4
Waldbau
1 – 2

4.5
Ökologischer Landbau

1 – 2
4.6
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
1 – 2


1) [Amtl. Anm.:] Die Fächer „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau“ und „Landwirtschaftliche Tierhaltung“ umfassen im ersten Semester grundsätzlich 7 bzw. 8 Wochenstunden. Eine zusätzliche Wochenstunde wird je nach regionalem Schwerpunkt entweder dem Fach „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau“ oder dem Fach „Landwirtschaftliche Tierhaltung“ zugeordnet. Darüber hinaus ist eine Aufstockung eines dieser beiden Fächer um eine weitere Stunde oder um einen weiteren Sommersemestertag in jedem Semester möglich, wenn im Gegenzug das andere Fach um eine Stunde oder einen Sommersemestertag reduziert wird.
2) [Amtl. Anm.:] Inklusive 4 Wochenstunden „Wirtschafterarbeit“, ggf. teilweise in Projektform und unter Einbeziehung der Lehrkräfte in den Fächern „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau“ und „Landwirtschaftliche Tierhaltung“.
3) [Amtl. Anm.:] An Stelle eines Sommersemestertages „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau“ und/oder „Unternehmensführung“ können auch bis zu zwei Sommersemestertage zu den Themen „Waldbau“ oder „Flurneuordnung“ oder „Persönlichkeitsbildung und Kommunikation“ angeboten werden.
4) [Amtl. Anm.:] Im ersten Semster kann eine Stunde zum Thema „Betriebliche Entwicklung“ statt einer Stunde „Landwirtschaftliche Tierhaltung“ oder „Landwirtschaftlicher Pflanzenbau“ angeboten werden.
5) [Amtl. Anm.:] Davon drei Tage mit den [Wortlaut amtlich.] Schwerpunkt „Kommunikation und Verbraucherdialog“.
6) [Amtl. Anm.:] Kann wahlweise im ersten Semester durchgeführt werden.