BayObLG: Festsetzung des Streitwerts, Höherer Streitwert, Erhöhung des Streitwerts, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aufhebungsverfahren, Aufhebung des Schiedsspruchs, Kostengrundentscheidung, Antragsgegner, Aufhebung eines Schiedsspruchs, Zustimmungsbeschluss, Schiedsverfahren, Unzumutbarkeit, Kaufvertrag, Beschlussmängelstreitigkeit, Veräußerung einer Eigentumswohnung, Vorläufige Festsetzung, Abänderung, Geschäftswert, Rechtsschutz, mündlich Verhandlung
Beschluss vom 16.12.2021 – 101 Sch 96/21