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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) Vom 29. Januar 2020 (§§ 1–23)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausbildungs- und Studienvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit, Kündigung
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten
§ 6 Nachweispflichten, Personalakten
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungs- und Studienzeit
§ 8 Studienentgelt und Studiengebühren
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile, sonstige Entgeltregelungen
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 11 Familienheimfahrten
§ 12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
§ 13 Entgelt im Krankheitsfall
§ 14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
§ 15 Vermögenswirksame Leistungen
§ 16 Jahressonderzahlung
§ 17 Betriebliche Altersversorgung
§ 18 Beendigung, Verkürzung und Verlängerung des Ausbildungs- und Studienverhältnisses
§ 18a Übernahme von Studierenden
§ 19 Abschlussprämie
§ 20 Zeugnis
§ 21 Rückzahlungsgrundsätze
§ 22 Ausschlussfrist
§ 23 Inkrafttreten, Laufzeit und Übergangsrecht
Inhalt
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 29.01.2020
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Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L)
Vom 29. Januar 2020
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: