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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) Vom 12. Oktober 2006 (§§ 1–30)
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–2)
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2. Abschnitt Überleitungsregelungen (§§ 3–7)
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3. Abschnitt Besitzstandsregelungen (§§ 8–16)
Protokollerklärung zum 3. Abschnitt
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4. Abschnitt Sonstige vom TV-L abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen (§§ 17–29h)
§ 17 Eingruppierung
§ 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2006
§ 19 Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü
§ 20 Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte
§ 21 Jahressonderzahlung in den Jahren 2006 und 2007
§ 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile
§ 23 Bereitschaftszeiten
§ 24 Nebentätigkeiten
§ 25 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b, SR 2m und SR 2o BAT/BAT-O und der SR 2a, SR 2b, SR 2i und SR 2l der Anlage 2 Abschnitt B MTArb/MTArb-O
§ 26 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst
§ 27 Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse
§ 28 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung
§ 29 Arbeiterinnen und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
§ 29a Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L am 1. Januar 2012
§ 29b Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019
§ 29c Überleitung der Pflegekräfte am 1. Januar 2019
§ 29d Überleitung der Beschäftigten, für die sich ab 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben
§ 29e Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020
§ 29f Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021
§ 29g Übergangsregelungen für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 unter § 52 TV-L fallen
§ 29h Überleitung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau zum 1. Januar 2025
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5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift (§ 30)
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Anlage 1
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Anlage 2 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Oktober 2006/1. November 2006 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Länder)
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Anlage 3 Strukturausgleiche für Angestellte
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Anlage 4 Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)
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Anlage Anlage 5 (A/B) TVÜ-Länder
Inhalt
TVÜ-Länder
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 12.10.2006
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§ 26
Beschäftigte im Vollstreckungsdienst
§ 33 Absatz 1 Buchstabe b BAT/BAT-O gilt für übergeleitete und neueingestellte Beschäftigte im Vollstreckungsdienst fort.