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RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
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Ist wegen der Vorstrafen des Beschuldigten zu prüfen, ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) in Betracht kommt, oder kann es für die Strafbemessung wichtig sein, dass der Beschuldigte wegen gleichartiger Straftaten vorbestraft ist, sind die vollständigen Akten beizuziehen.