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MStV
Text gilt ab: 01.12.2025
Fassung: 14.04.2020
§ 26a
Fortentwicklung und Überprüfung der Angebote, Gesellschaftsdialog
(1) 1Zur Erfüllung ihres Auftrags entwickeln die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Angebote stetig entlang gesellschaftlicher Bedarfe und konkreter Bedürfnisse der Nutzer fort. 2Hierzu setzen sie auf Innovationen, insbesondere in Technologie sowie bei Gestaltung und Verbreitung ihrer Angebote, und entwickeln diese auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern gemeinwohlorientiert fort.
(2) 1Die Rundfunkanstalten treffen Maßnahmen, um sich in einem kontinuierlichen und zielgruppengerechten Dialog mit der Bevölkerung, insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots, auszutauschen (Gesellschaftsdialog). 2Die wesentlichen Erkenntnisse dieses Dialogs sind dem Medienrat für seinen Bericht nach § 26b zur Verfügung zu stellen.
(3) 1Zum Zweck einer zielgerichteten Auftragserfüllung steuern die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio die Ausgestaltung ihrer Angebote entlang regelmäßiger Angebotsüberprüfungen (Leistungsanalyse). 2Dabei sollen der Beitrag eines Angebots und seiner wesentlichen Angebotsteile zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und zum öffentlich-rechtlichen Profil sowie das Erreichen der angestrebten Zielgruppen nachvollzogen werden.
(4) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio entwickeln Kennzahlen und Verfahren, die miteinander vergleichbare Leistungsanalysen nach Absatz 3 ermöglichen. 2Die Leistungsanalysen haben unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus dem Gesellschaftsdialog sowie der Richtlinien nach § 31 Abs. 4 und auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Standards sowie unter besonderer Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien zu erfolgen:
1.
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Angebote und Inhalte,
2.
quantitative und qualitative Nutzung der Angebote durch die Zielgruppen,
3.
Wirkung der Angebote auf die individuelle Meinungsbildung der Nutzer und den öffentlichen Diskurs,
4.
Ausgewogenheit sowie Themen- und Meinungsvielfalt, auch im Vergleich der Angebote der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios,
5.
quantitativer und qualitativer Beitrag der Kultur, Bildung, Information, Beratung im Gesamtangebot sowie der Unterhaltung zur Auftragserfüllung und
6.
Innovationskraft der Angebote auch im Vergleich mit den Angeboten anderer inländischer und ausländischer Anbieter.