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MStV
Text gilt ab: 01.12.2025
Fassung: 14.04.2020
Anlage (zu § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Medienstaatsvertrages)
Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien
1.
Anzeigenrubriken, Anzeigen oder Kleinanzeigen,
2.
Branchenregister und -verzeichnisse,
3.
Preisvergleichsrubriken sowie Berechnungsprogramme (z.B. Preisrechner, Versicherungsrechner),
4.
Rubriken für die Bewertung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkten,
5.
Partner-, Kontakt-, Stellen-, Tauschbörsen,
6.
Ratgeberrubriken ohne Bezug zu Sendungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3,
7.
Business-Networks,
8.
Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne von § 3 Nr. 61 des Telekommunikationsgesetzes,
9.
Wetten im Sinne von § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
10.
Softwareangebote, soweit nicht zur Wahrnehmung des eigenen Angebots erforderlich,
11.
Routenplaner,
12.
Verlinkungen ohne redaktionelle Prüfung,
12a.
Verlinkungen, die unmittelbar zu Kaufaufforderungen führen mit der Ausnahme von Verlinkungen auf eigene audiovisuelle Inhalte kommerzieller Tochtergesellschaften sowie Verlinkungen auf kostenpflichtige redaktionelle Inhalte privater Anbieter,
13.
Musikdownload von kommerziellen Fremdproduktionen; dies gilt nicht soweit es sich um ein zeitlich befristetes aktionsbezogenes Angebot zum Download von Musiktiteln handelt,
14.
Spieleangebote ohne Bezug zu einer Sendung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3,
15.
Fotodownload ohne Bezug zu einer Sendung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3,
16.
Veranstaltungskalender (auf eine Sendung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 bezogene Hinweise auf Veranstaltungen sind zulässig),
17.
Foren, Chats soweit diese nicht der zielgruppengerechten interaktiven Kommunikation im Sinne des § 26 Abs. 3 dienen; Foren und Chats dürfen nicht inhaltlich auf Angebote ausgerichtet sein, die nach den Nummern 1 bis 16 unzulässig sind.