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Medienstaatsvertrag (MStV) Vom 14.–28. April 2020 (§§ 1–122)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (§§ 1–2)
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II. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (§§ 3–25)
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III. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 26–49)
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IV. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk (§§ 50–73)
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V. Abschnitt Besondere Bestimmungen für einzelne Telemedien (§§ 74–99e)
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1. Unterabschnitt Rundfunkähnliche Telemedien (§§ 74–77)
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2. Unterabschnitt Medienplattformen und Benutzeroberflächen (§§ 78–90)
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3. Unterabschnitt Medienintermediäre (§§ 91–96)
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4. Unterabschnitt Video-Sharing-Dienste (§§ 97–99)
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5. Unterabschnitt Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen (§§ 99a–99e)
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VI. Abschnitt Übertragungskapazitäten, Freie Verbreitung (§§ 100–103)
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VII. Abschnitt Medienaufsicht (§§ 104–113)
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VIII. Abschnitt Revision, Ordnungswidrigkeiten (§§ 114–115)
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IX. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 116–122)
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Anlage ProgrammkonzeptDigitale Fernsehprogramme der ARD
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Anlage Konzepte für die Zusatzangebote des ZDF
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Anlage Programmkonzept DRadio Wissen
Anlage Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien
Anlage Negativliste Jugendangebot
Inhalt
MStV
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 14.04.2020
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V. Abschnitt Besondere Bestimmungen für einzelne Telemedien
1. Unterabschnitt Rundfunkähnliche Telemedien (§§ 74–77)
2. Unterabschnitt Medienplattformen und Benutzeroberflächen (§§ 78–90)
3. Unterabschnitt Medienintermediäre (§§ 91–96)
4. Unterabschnitt Video-Sharing-Dienste (§§ 97–99)
5. Unterabschnitt Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen (§§ 99a–99e)