Inhalt
Anlage (zu § 33 Abs. 5 Satz 1 des Medienstaatsvertrages)
Negativliste Jugendangebot
- 1.
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Anzeigenrubriken, Anzeigen oder Kleinanzeigen,
- 2.
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Branchenregister und -verzeichnisse,
- 3.
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Preisvergleichsrubriken sowie Berechnungsprogramme (zum Beispiel Preisrechner, Versicherungsrechner),
- 4.
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Rubriken für die Bewertung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkten,
- 5.
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Partner-, Kontakt-, Stellen-, Tauschbörsen,
- 6.
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Ratgeberrubriken ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 7.
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Business-Networks,
- 8.
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Telekommunikationsdienste im Sinne von § 3 Nr. 61 des Telekommunikationsgesetzes,
- 9.
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Wetten im Sinne von § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
- 10.
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Softwareangebote, soweit nicht zur Wahrnehmung des eigenen Angebots erforderlich,
- 11.
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Routenplaner,
- 12.
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Verlinkungen ohne redaktionelle Prüfung und Verlinkungen, die unmittelbar zu Kaufaufforderungen führen,
- 13.
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Musikdownload von kommerziellen Fremdproduktionen, soweit es sich um ein zeitlich unbefristetes nicht-aktionsbezogenes Angebot zum Download von Musiktiteln handelt,
- 14.
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Spieleangebote ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 15.
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Fotodownload ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 16.
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Veranstaltungskalender ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot,
- 17.
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Foren und Chats ohne redaktionelle Begleitung. Im Übrigen dürfen Foren und Chats nicht inhaltlich auf Angebote ausgerichtet sein, die nach den Nummern 1 bis 16 unzulässig sind.