Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeines (§ 1)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–8)
Bereich erweitern
Dritter Teil Schulbetrieb (§§ 9–11)
Bereich reduzieren
Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 12–26)
Bereich reduzieren
Abschnitt 1 Leistungsnachweise (§§ 12–18)
§ 12 Nachweise des Leistungsstands
§ 13 Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Schriftliche Hausarbeiten
§ 14 Stegreifaufgaben, mündliche und praktische Leistungen, fachliche Leistungstests
§ 15 Besprechung
§ 16 Bewertung der Leistungen
§ 17 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 18 Bildung der Jahresfortgangsnote
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Vorrücken und Wiederholen (§§ 19–24)
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Zeugnisse (§§ 25–26)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Prüfungen (§§ 27–45)
Bereich erweitern
Sechster Teil Schlussvorschriften (§ 46)
[Schlussformel]
Bereich erweitern
Anlage 1
Bereich erweitern
Anlage 2
Bereich erweitern
Anlage 3
Bereich erweitern
Anlage 4
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 (aufgehoben)
Anlage 7 (aufgehoben)
Inhalt
WSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 30.12.2009
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 1 Leistungsnachweise
§ 12 Nachweise des Leistungsstands
§ 13 Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Schriftliche Hausarbeiten
§ 14 Stegreifaufgaben, mündliche und praktische Leistungen, fachliche Leistungstests
§ 15 Besprechung
§ 16 Bewertung der Leistungen
§ 17 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 18 Bildung der Jahresfortgangsnote