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WSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 30.12.2009
§ 15
Besprechung
(1) Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Schriftliche Hausarbeiten sollen von den Lehrkräften innerhalb zweier Wochen, Stegreifaufgaben, praktische Leistungsnachweise und fachliche Leistungstests innerhalb einer Woche korrigiert, benotet, an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben und mit ihnen besprochen werden.
(2) 1Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Schriftliche Hausarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. 2Stegreifaufgaben, praktische Leistungsnachweise und fachliche Leistungstests können mit nach Hause gegeben werden. 3Die Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; andernfalls kann die Hinausgabe weiterer Leistungsnachweise der Schülerin oder des Schülers unterbleiben.