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Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
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Erster Teil Allgemeines (§ 1)
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Zweiter Teil Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–8)
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Dritter Teil Schulbetrieb (§§ 9–11)
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Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 12–26)
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Fünfter Teil Prüfungen (§§ 27–45)
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Sechster Teil Schlussvorschriften (§ 46)
[Schlussformel]
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Anlage 1
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Anlage 2
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Anlage 3
Stundentafel für die zweistufige Wirtschaftsschule
Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der zweistufigen Wirtschaftsschule
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Anlage 4
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 (aufgehoben)
Anlage 7 (aufgehoben)
Inhalt
WSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 30.12.2009
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Anlage 3 (zu § 11)
Stundentafel für die zweistufige Wirtschaftsschule
Jahrgangsstufe
10
11
Gesamt
Religionslehre
1
1
2
Ethik/Islamischer Unterricht
1
1
2
Deutsch
4
4
8
Englisch
5
4
9
Mathematik
4
4
1
8
Politik und Gesellschaft
2
–
2
Sport
1
3
1
3
2
Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle
9
10
19
Übungsunternehmen
4
2
4
1, 2
8
Informationsverarbeitung
2
2
4
Gesamt
4
32
30
62
1
In Jahrgangsstufe 11 kann die Klasse ab dem Halbjahr entsprechend der Wahl des Abschlussprüfungsfaches geteilt werden. Dadurch ist es möglich, eine Stunde eigenverantwortlich zwischen den Fächern Mathematik und Übungsunternehmen zu verschieben.
2
Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens eine Stunde Informationsverarbeitung enthalten.
3
Falls von der jeweiligen Schule gewünscht, kann der Sportunterricht auch in einem Schuljahr gebündelt werden
4
Die Fächer Religionslehre und Ethik/Islamischer Unterricht können nur alternativ belegt werden.
Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der zweistufigen Wirtschaftsschule
Jahrgangsstufe
10
11
Übungsunternehmen
2
1
(4) + 1,5
2
1
(4) + 1
1
Im Fach Übungsunternehmen werden zwei von vier Unterrichtsstunden in englischer Sprache unterrichtet.