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Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
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Erster Teil Allgemeines (§ 1)
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Zweiter Teil Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–8)
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Dritter Teil Schulbetrieb (§§ 9–11)
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Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 12–26)
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Abschnitt 1 Leistungsnachweise (§§ 12–18)
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Abschnitt 2 Vorrücken und Wiederholen (§§ 19–24)
§ 19 Entscheidung über das Vorrücken
§ 20 Vorrücken auf Probe
§ 21 Nachprüfung
§ 22 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 23 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
§ 24 Verbot des Wiederholens
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Abschnitt 3 Zeugnisse (§§ 25–26)
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Fünfter Teil Prüfungen (§§ 27–45)
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Sechster Teil Schlussvorschriften (§ 46)
[Schlussformel]
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Anlage 1
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Anlage 2
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Anlage 3
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Anlage 4
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 (aufgehoben)
Anlage 7 (aufgehoben)
Inhalt
WSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 30.12.2009
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Abschnitt 2 Vorrücken und Wiederholen
§ 19 Entscheidung über das Vorrücken
§ 20 Vorrücken auf Probe
§ 21 Nachprüfung
§ 22 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 23 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
§ 24 Verbot des Wiederholens