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Text gilt ab: 01.10.1978

1.7 

für Umzüge aus Anlass einer Versetzung oder eines Wohnungswechsels wegen des Gesundheitszustandes des Beamten, des mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder (Art. 4 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayUKG), wenn die Notwendigkeit des Umzugs durch ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis nachgewiesen wird (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayUKG), von der nach Nummer 1.4 zuständigen Behörde,