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Text gilt ab: 01.10.1978
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Delegation der Befugnis zur Zusage der Umzugskostenvergütung

AMBl. 1978 S. 187


2032.5-A
Delegation der Befugnis zur Zusage der Umzugskostenvergütung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung 1
vom 15. September 1978 Az.: P/1625-1/4/78
An die
nachgeordneten Behörden und Gerichte
1.
Im Bereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung ist über die Zusage der Umzugskostenvergütung (Art. 2 des Bayerischen Umzugskostengesetzes – BayUKG, Nummern 1, 2, 3, 5 der vorläufigen allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Umzugskostengesetz – vorlVVzBayUKG) von folgenden Behörden zu entscheiden:

1 [Amtl. Anm.:] Nunmehr: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen