Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 12.01.2023
16.
Antragsverfahren

16.1 Antragstellung

1Jede Organisation fasst die Gesamtheit ihrer qualitätsvollen Beiträge auf der betreffenden Landesgartenschau in einem Antrag zusammen. 2Dazu ist das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ (abrufbar unter https://www.stmuv.bayern.de/service/foerderung/index.htm) zu verwenden. 3Der Antrag ist vorab bei der jeweiligen örtlichen Durchführungsgesellschaft vorzulegen und mit ihr abzustimmen. 4Die Durchführungsgesellschaft kann eine Frist setzen, bis wann die Anträge spätestens bei ihr vorliegen müssen. 5Sie können bereits in den Vorjahren gestellt werden.6Der Durchführungsgesellschaft obliegt hier eine Lenkungs- und Koordinierungsfunktion. 7Sie wird die jeweiligen Organisationen bei den vorgesehenen Beiträgen im Bedarfsfall beratend unterstützen und die Aktionen im Zusammenhang mit der Gartenschau steuern und koordinieren. 8Als Grundlage für die Prüfung und Entscheidung der Bewilligungsbehörde beurteilt sie im Rahmen einer Stellungnahme zu jedem Antrag, ob der jeweilige Beitrag den Zielsetzungen der Landesgartenschau entspricht. 9Die örtliche Durchführungsgesellschaft leitet die Anträge der gemeinnützigen Organisationen gebündelt mit der beurteilenden Stellungnahme an die jeweils zuständige Regierung mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Beginn der betreffenden Landesgartenschau weiter. 10Der Antragsteller und damit Zuwendungsempfänger ändert sich allein durch die Bündelung nicht. 11Im Zuwendungsantrag ist zu versichern, dass mit dem zugrundeliegenden Vorhaben noch nicht begonnen wurde und bis zur Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids oder der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn auch nicht begonnen wird.

16.2 Antragsunterlagen

Dem Antrag sind beizufügen:
Auflistung und Beschreibung der einzelnen Beiträge und Aktivitäten,
Darstellung der Zielsetzung der Beiträge und Aktivitäten, Berücksichtigung und Vereinbarkeit mit den Schwerpunkten der Gartenschau,
Ausgabenkalkulation,
Finanzierungsplan.