Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 12.01.2023
11.
Zweck der Zuwendung
1Gefördert werden qualitätsvolle längere Beiträge, die mit ökologischer und umweltgerechter Zielsetzung im Rahmen der Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums durchgeführt werden. 2Die Beiträge sollen die ökologischen Schwerpunkte und Ziele der jeweiligen Gartenschau mit aufgreifen. 3Die temporären Veranstaltungen der Gartenschauen dienen besonders dem gärtnerischen Berufsstand sowie zahlreichen weiteren Akteuren als herausragendes Präsentations- und Informationsforum für vielfältige Gartenbau- und Umweltthemen. 4Dem bayerischen Gartenbau wird damit die Möglichkeit gegeben, seine Beiträge zu gestalterischen und ökologischen Verbesserungen zu kreativem Grün in der Stadt vorzustellen. 5Zweck der Durchführung von längeren Beiträgen auf Gartenschauen ist die Schaffung eines hochwertigen Informations- und Bildungsangebots zu ökologischen und Umwelt- Themen im Kontext der jeweiligen Gartenschau.