Inhalt

Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 15.07.2024
1.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Ergänzend zu den Regelungen der Rahmenrichtlinie (RRL EU-Invest) sind Ausgaben nicht zuwendungsfähig für
Grundlagenforschung,
vorbereitende Arbeiten für die Antragstellung zur Maßnahme A, ausgenommen sind Ausgaben gemäß Teil III Nr. 7 dieser Richtlinie,
Neuerrichtung und Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie Kauf/Erwerb von bereits bestehenden Gebäuden und baulichen Anlagen,
Erwerb von Grundstücken,
Erwerb von Ausrüstungen, Geräten und Technologieobjekten, die nicht ausschließlich für das geförderte Projekt verwendet werden,
Erwerb von selbstfahrenden Maschinen (z. B. Schlepper, Auto),
Erwerb gebrauchter Maschinen, Anlagen und Geräte,
Gebühren z. B. Notargebühren,
Zölle,
Anmeldung von Patenten.