Inhalt
1.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Ergänzend zu den Regelungen der Rahmenrichtlinie (RRL EU-Invest) sind Ausgaben nicht zuwendungsfähig für
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Grundlagenforschung,
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vorbereitende Arbeiten für die Antragstellung zur Maßnahme A, ausgenommen sind Ausgaben gemäß Teil III Nr. 7 dieser Richtlinie,
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Neuerrichtung und Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie Kauf/Erwerb von bereits bestehenden Gebäuden und baulichen Anlagen,
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Erwerb von Grundstücken,
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Erwerb von Ausrüstungen, Geräten und Technologieobjekten, die nicht ausschließlich für das geförderte Projekt verwendet werden,
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Erwerb von selbstfahrenden Maschinen (z. B. Schlepper, Auto),
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Erwerb gebrauchter Maschinen, Anlagen und Geräte,
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Gebühren z. B. Notargebühren,
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Zölle,
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Anmeldung von Patenten.