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787-L Richtlinie zur Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 15. Juli 2024, Az. G2-7020-1/322 (BayMBl. Nr. 361 )
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Teil I Übersicht
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Teil II Einzelbestimmungen zu den Fördermaßnahmen
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Teil III Weitere Zuwendungsbestimmungen
1. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
2. Mehrfachförderung
3.
4. Vorzeitige Beendigung von Maßnahme B
5. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
6. Anwendung vereinfachter Kostenoptionen
7. Zulässiger Maßnahmenbeginn
8.
9.
10. Zweckbindung
11. Nettoeinnahmen
12. Wettbewerbsrecht
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Teil IV Verfahren
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 15.07.2024
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Teil III Weitere Zuwendungsbestimmungen
1. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
2. Mehrfachförderung
3.
4. Vorzeitige Beendigung von Maßnahme B
5. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
6. Anwendung vereinfachter Kostenoptionen
7. Zulässiger Maßnahmenbeginn
8.
9.
10. Zweckbindung
11. Nettoeinnahmen
12. Wettbewerbsrecht