Inhalt
Für die Erstellung von Konzepten (Maßnahme A), bei denen nicht überwiegend der Agrarsektor profitiert und für die Umsetzung und Durchführung von Projekten (Maßnahme B) im Bereich Nicht-Anhang-I-Produkte können/werden Beihilfen im Sinne von Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt (werden):
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im Rahmen der Agrar-GVO und dort der Freistellungstatbestände gemäß Art. 40 „Begrenzte Beihilfebeträge für Unternehmen, die von Projekten operationeller EIP-Gruppen profitieren“,
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als De-minimis-Beihilfen (Gewerbe).
Bei Beihilfen im Rahmen der Agrar-GVO werden in der Beihilfentransparenzdatenbank (Transparency Award Module) folgende Informationen veröffentlicht:
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Kurzbeschreibung,
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voller Wortlaut der Beihilfemaßnahme, einschließlich Änderungen,
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Informationen gemäß Anhang III der Agrar-GVO über jede Einzelbeihilfe von über 100 000 Euro.
[Amtl. Anm.:] Siehe Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01) Teil I, Kapitel 2, Abschnitt 2.4, Rn. 33, Abs. 9 für die Definition des Begriffs „Agrarsektor“ („alle Unternehmen, die in der Primärproduktion, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind“). Darüber hinaus enthält die Rahmenregelung mit Teil II, Kapitel 1, Abschnitt 1.1.11, Rn. 310 eine Zusatzregelung, die besagt, dass „die Beihilfen zur Förderung von Formen der Zusammenarbeit gewährt werden, an der mindestens zwei Akteure – unabhängig davon, ob diese im Agrarsektor tätig sind, solange überwiegend der Agrarsektor von der Zusammenarbeit profitiert – beteiligt sind“.
[Amtl. Anm.:] Vorhaben sind dem Nicht-Anhang-I-Bereich zuzuordnen, wenn die operationelle EIP-Gruppe ein Projekt durchführt, das nicht überwiegend der Erzeugung von Anhang-I-Produkten dient. Anhang-I-Produkte sind landwirtschaftliche Produkte, die im Anhang I des AEUV aufgelistet sind. Bei diesen Produkten handelt es sich im Wesentlichen um in der Landwirtschaft direkt produzierte Erzeugnisse (z. B. Getreide) sowie die hiermit im Zusammenhang stehende erste Verarbeitungsstufe (z. B. Mehl, Käse) und die Direktvermarktung dieser Erzeugnisse.