Inhalt

Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 15.07.2024
5.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden durch eine Plausibilisierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährleistet. 2Diese erfolgt gemäß Nr. 9.2 Satz 6 der RRL EU-Invest durch
vorab kalkulierte Werte bei der Anwendung vereinfachter Kostenoptionen oder
Angebotsvergleiche, anerkannte Vergleichswerte bzw. Bewertungsausschuss.