Inhalt
5.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden durch eine Plausibilisierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährleistet. 2Diese erfolgt gemäß Nr. 9.2 Satz 6 der RRL EU-Invest durch
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vorab kalkulierte Werte bei der Anwendung vereinfachter Kostenoptionen oder
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Angebotsvergleiche, anerkannte Vergleichswerte bzw. Bewertungsausschuss.