Inhalt

Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 15.07.2024
3.
1Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne der Art. 23 und 44 BayHO. 2Es gelten deshalb auch die Verwaltungsvorschriften zu diesen Artikeln und die jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (NBest-EU-Invest), soweit in dieser Richtlinie nichts Abweichendes geregelt wird.