Inhalt
1Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne der Art. 23 und 44 BayHO. 2Es gelten deshalb auch die Verwaltungsvorschriften zu diesen Artikeln und die jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (NBest-EU-Invest), soweit in dieser Richtlinie nichts Abweichendes geregelt wird.