Inhalt
4.
Vorzeitige Beendigung von Maßnahme B
4.1
Wenn sich das bewilligte Vorhaben im Rahmen der Maßnahme B als nicht durchführbar erweist, steht eine Rückforderung der bereits gewährten Zuwendung im Ermessen der Bewilligungsbehörde.
4.2
Von einer Rückforderung kann insbesondere abgesehen werden, wenn
- –
-
der Projektplan bisher ordnungsgemäß umgesetzt wurde,
- –
-
zur vorzeitigen Beendigung für das Projekt ein Fortschrittsbericht mit Evaluierungsergebnissen vorgelegt wird,
- –
-
und die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass der Erfolg des Innovationsprojektes nicht erreichbar ist beziehungsweise nicht erreicht werden konnte.