Inhalt

BayProTier
Text gilt ab: 15.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

5.   Verpflichtungen

Die Verpflichtungen gemäß der Anlage sind während des Verpflichtungszeitraumes (ein Jahr) für alle in die Förderung einbezogenen Tiere einzuhalten.