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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie Bayerisches Programm Tierwohl 2023/24
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Verpflichtungen
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6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
7. Mehrfachförderung
8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
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9. Verfahren
10. Veröffentlichung
11. Überwachung
12. Inhaltliche Änderungen (Revisionsklausel)
13. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
BayProTier
Text gilt ab: 15.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024
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Anlagen
Zuchtsauenhaltung und Ferkelaufzucht
Mastschweinehaltung
Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern