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BayProTier
Text gilt ab: 15.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

1.   Zuwendungszweck

1Zweck der Zuwendung ist die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern.
2Dies wird erreicht durch verbesserte Produktionsstandards in mindestens einem der folgenden Bereiche:
auf die natürlichen Bedürfnisse der Tiere abgestimmte Wasser- und Futterversorgung,
Haltungsbedingungen wie höheres Platzangebot, Bodenbeläge, Einstreu, natürliche Beleuchtung, Außenklimareiz,
Zugang zu Auslauf im Freien.
3Der in Folge der freiwilligen Umsetzung höherer Tierhaltungsstandards entstehende wirtschaftliche Nachteil wird durch die Zuwendung gemindert.
4Durch die Förderung wird das Tierwohl in der Schweine- und Rinderhaltung weiter erhöht und die Akzeptanz der Tierhaltung wieder gesteigert.