Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER
1. Präambel, Rechtsgrundlagen
2. Anwendung des Beihilferechts
3. Zuwendungszweck
Bereich erweitern
4. Gegenstand der Förderung
5. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
6. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
7. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
8. Zuwendungsfähige Ausgaben
9. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Bereich erweitern
10. Weitere Zuwendungsbestimmungen
Bereich erweitern
11. Verfahren
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 06.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor