Inhalt

Text gilt ab: 06.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

1.   Präambel, Rechtsgrundlagen

1Gemeinsame Bestimmungen für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL werden in der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) vom 25. Mai 2023 getroffen. 2Zur Umsetzung von LEADER in Bayern werden diese Regelungen im Folgenden konkretisiert und eingeschränkt.
3Rechtsgrundlagen dieser LEADER-Richtlinie sind:
die Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) einschließlich darin unter Nr. 1 genannter Rechtsgrundlagen,
die Verordnung (EU) 2021/1060 einschließlich der hierzu erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen,
die Verordnung (EU) 2022/2472 (Gruppenfreistellungsverordnung Agrar – Agrar-GVO),
die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Gewerbe).
4Soweit die Europäische Union (EU) die oben genannten EU-Verordnungen ersetzt, treten an Stelle der zitierten Verordnungen die jeweiligen Nachfolgeverordnungen.