Inhalt

RÖFE
Text gilt ab: 01.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 22.06.2022
3.
Fördergebiet
1Vorrangig werden Vorhaben im ländlichen Raum gefördert. 2Außerhalb der genannten Gebiete kommt eine Förderung in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.