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7072.1-L Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22. Juni 2022, Az. 73-3360/10/10 (BayMBl. Nr. 403)
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I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Fördergebiet
4. Zuwendungsempfänger und Maßnahmenträger
5. Zuwendungsvoraussetzungen
6. Art, Umfang und Höhe der Förderung
7. Zuwendungsfähige Ausgaben
8. Mehrfachförderung
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II. Verfahren
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III. Hinweise und Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
RÖFE
Text gilt ab: 01.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 22.06.2022
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I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Fördergebiet
4. Zuwendungsempfänger und Maßnahmenträger
5. Zuwendungsvoraussetzungen
6. Art, Umfang und Höhe der Förderung
7. Zuwendungsfähige Ausgaben
8. Mehrfachförderung