Inhalt

RÖFE
Text gilt ab: 01.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 22.06.2022
1.
Zweck der Förderung

1.1

Die Förderung soll zum Wohle der Gemeinschaft als Ganzes der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie ihren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

1.2

Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Qualität der Vorhaben auf Grundlage eines vorzulegenden Nachhaltigkeitskonzepts ein Fokus auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt.

1.3

Besondere Berücksichtigung finden interkommunale Maßnahmen.