Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
1. Zweck und Gegenstand der Billigkeitsleistung
Bereich erweitern
2. Antragsberechtigung
Bereich erweitern
3. Billigkeitsleistung
Bereich erweitern
4. Antragsverfahren
Bereich erweitern
5. Antragsprüfung und Auszahlung
6. Schlussabrechnung
7. Nachprüfungen
8. Europäisches Beihilferecht
9. Strafrechtliche Hinweise
10. Steuerrechtliche Hinweise
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 21.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
11.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.