Inhalt

Text gilt ab: 21.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Europäisches Beihilferecht

1Die Bewilligung hat beihilfekonform zu erfolgen, dabei ist auch die Einhaltung der beihilferechtlichen Überwachungs- und Veröffentlichungspflichten sicherzustellen. 2Billigkeitsleistungen, die im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe gewährt werden, unterfallen dem Temporary Crisis Framework vom 23. März 2022 und der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 vom 23. November 2022 in der jeweils geltenden Fassung. 3Die beihilferechtlich zulässigen Höchstbeträge dürfen nicht überschritten werden.