Inhalt
8.
Europäisches Beihilferecht
1Die Bewilligung hat beihilfekonform zu erfolgen, dabei ist auch die Einhaltung der beihilferechtlichen Überwachungs- und Veröffentlichungspflichten sicherzustellen. 2Billigkeitsleistungen, die im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe gewährt werden, unterfallen dem Temporary Crisis Framework vom 23. März 2022 und der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 vom 23. November 2022 in der jeweils geltenden Fassung. 3Die beihilferechtlich zulässigen Höchstbeträge dürfen nicht überschritten werden.