Inhalt
6.
Abdruck des Gerichtskostenstemplers
6.1
Der Abdruck des Gerichtskostenstemplers hat folgenden Inhalt:
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die Worte „Gerichtskosten bezahlt“,
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Angabe von Datum und Betrag,
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Abdruck des Landeswappens und der Kennziffer (Maschinennummer),
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Bezeichnung der gemäß Nr. 2.1 Satz 2 zuständigen Barzahlungs- oder Geldannahmestelle,
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Sicherheitsleiste oder Benutzerbezeichnung.
6.2
Für den Abdruck darf nur rote oder blaue Farbe verwendet werden.