Inhalt

GK-Stempler-Best
Text gilt ab: 01.10.2017
Fassung: 23.01.1997
6.
Abdruck des Gerichtskostenstemplers

6.1

Der Abdruck des Gerichtskostenstemplers hat folgenden Inhalt:
die Worte „Gerichtskosten bezahlt“,
Angabe von Datum und Betrag,
Abdruck des Landeswappens und der Kennziffer (Maschinennummer),
Bezeichnung der gemäß Nr. 2.1 Satz 2 zuständigen Barzahlungs- oder Geldannahmestelle,
Sicherheitsleiste oder Benutzerbezeichnung.

6.2

Für den Abdruck darf nur rote oder blaue Farbe verwendet werden.