Inhalt

BayVGO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.11.2019
27.
Untersuchungshaft, vorläufige Unterbringung nach § 275a Abs. 6 StPO, Sicherungshaft nach § 453c StPO
Liegt dem Aufnahmeersuchen bei Untersuchungshaft, bei vorläufiger Unterbringung und bei Sicherungshaft eine Abschrift des Haftbefehls oder des Unterbringungsbefehls nicht bei, ist sie in der Aufnahmemitteilung (Nr. 22.1) umgehend anzufordern.