Inhalt
4.
Dauer der Weiterbildung
1Die Weiterbildung dauert in Vollzeitform 18 Monate (drei Studienhalbjahre). 2Sie kann auch mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde in hälftiger Teilzeit durchlaufen werden. 3In diesem Fall verdoppeln sich die jeweiligen Weiterbildungszeiten (sechs Studienhalbjahre). 4§ 3 Abs. 5 Satz 3 FakO findet im Rahmen des Schulversuchs keine Anwendung. 5Das Studienhalbjahr entspricht dem Schulhalbjahr. 6Die Weiterbildung in Vollzeitform beginnt entweder zum Beginn des Schuljahres oder des Schulhalbjahres.