Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“
1. Ziel des Schulversuchs
Bereich erweitern
2. Teilnahme am Schulversuch und Evaluation
Bereich erweitern
3. Anzuwendende Bestimmungen
4. Dauer der Weiterbildung
Bereich erweitern
5. Aufnahme
Bereich erweitern
6. Inhalte der Weiterbildung
Bereich erweitern
7. Leistungen, Zeugnisse
Bereich erweitern
8. Abschlussprüfung
9. Finanzierung des Schulversuchs
10. Beginn und Dauer des Schulversuchs
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
10.
Beginn und Dauer des Schulversuchs
1
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027.
2
Der Eintritt in den Schulversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Beginn des Schuljahres 2030/2031 möglich.