Inhalt
6.
Inhalte der Weiterbildung
6.1
Für die Weiterbildung gilt die Stundentafel nach Anlage 2.
6.2
§ 13 Abs. 4 FakO findet keine Anwendung.
6.3
In Bezug auf § 13 Abs. 6 Nr. 1 FakO können durch Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden.