Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031

6.   Inhalte der Weiterbildung

6.1  

Für die Weiterbildung gilt die Stundentafel nach Anlage 2.

6.2  

§ 13 Abs. 4 FakO findet keine Anwendung.

6.3  

In Bezug auf § 13 Abs. 6 Nr. 1 FakO können durch Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden.