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Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
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2236.9.1-K

Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. Juli 2026, Az. VII.5-BS9201.0-8/3/6

(BayMBl. Nr. 308)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ vom 10. Juli 2026 (BayMBl. Nr. 308)

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, für den Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ folgende Vorschriften: