Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031

1.   Ziel des Schulversuchs

1Mit dem Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ soll erprobt werden, inwieweit die in Vollzeitform bisher zweijährige Weiterbildung an Fachakademien für Heilpädagogik in 18 Monaten (Vollzeit) bzw. drei Jahren (hälftige Teilzeit) möglich ist.
2Durch die Einhaltung der Vorgaben der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung) bleibt die Anerkennung dieser Weiterbildung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland erhalten.