Inhalt
16.
Anwendbare Vorschriften und Inhalte der Ausbildung
Für die praxisintegrierte Ausbildung gelten die für die gegliederte Ausbildung nach Teil B geltenden Vorschriften, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Vorschriften etwas anderes ergibt. Für die Ausbildung gilt die Stundentafel nach Anlage 4.