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LSIGO
Text gilt ab: 01.06.2023

3.   Aufgaben

1Das Landesamt ist eine dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde. 2Die Aufgaben und Befugnisse des Landesamtes ergeben sich aus den Vorschriften des dritten Teils (IT-Sicherheit) des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG).