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LSIGO
Text gilt ab: 01.06.2023

5.   Information und Kommunikation

5.1  

1Eine bedarfsgerechte, über alle Organisationseinheiten offene Information und Kommunikation ist Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben. 2Alle Beschäftigten leben und fördern – entsprechend ihrem Verantwortungsbereich – eine offene Information und Kommunikation.

5.2  

Mit allen Beschäftigten soll jährlich ein Mitarbeitergespräch geführt werden.

5.3  

Dienstbesprechungen finden anlassbezogen statt.