Inhalt

LSIGO
Text gilt ab: 01.06.2023

1.   Geltungsbereich

1.1  

Der Dienstbetrieb des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Landesamt) richtet sich nach der Allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden des Freistaates Bayern (AGO) und den Organisationsrichtlinien (OR) sowie ergänzend nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung.

1.2  

Die Beschäftigten sind mit den Bestimmungen dieser Bekanntmachung in geeigneter Weise vertraut zu machen.

1.3  

Die Beschäftigten sind zudem mit dem jeweils aktuellen Leitbild des Landesamts vertraut zu machen, an dem sich das Handeln der Beschäftigten orientiert.