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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsordnung für das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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1. Geltungsbereich
2. Ergänzende Bestimmungen
3. Aufgaben
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4. Arbeits- und Organisationsgrundsätze
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5. Information und Kommunikation
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6. Aufbauorganisation
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7. Bestellung von Leitungsfunktionen
8. Leitung des Landesamtes
9. Abteilungsleitungen
10. Referatsleitungen und Leitung von Stabstellen
11. Leitung einer Außenstelle des Landesamtes
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12. Vertretungsregelungen in der Leitungsebene des Landesamtes
13. Hausrecht
14. Abweichungen von der Geschäftsordnung
15. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
LSIGO
Text gilt ab: 01.06.2023
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13.
Hausrecht
1
Die Präsidentin oder der Präsident übt das Hausrecht aus.
2
Dies kann delegiert werden.