Inhalt
9.
Abteilungsleitungen
1Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident kann gleichzeitig eine Abteilung leiten. 2Die Abteilungsleitungen sind Vorgesetzte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. 3Sie
- a)
unterstützen die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten,
- b)
können mit der Leitung eines eigenen Referats beauftragt werden,
- c)
sind verantwortlich für das Qualitätsmanagement,
- d)
setzen die Abteilungsziele eigenverantwortlich um,
- e)
vereinbaren mit den Referaten ihres Zuständigkeitsbereichs deren Arbeitsziele,
- f)
sind verantwortlich für die fachliche Weiterentwicklung, koordinieren diese und treiben sie voran,
- g)
koordinieren die Arbeitsabläufe,
- h)
sind verantwortlich für den wirtschaftlichen Einsatz des Personals und der Sachmittel,
- i)
sind verantwortlich für die Personalentwicklung.