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LSIGO
Text gilt ab: 01.06.2023

10.   Referatsleitungen und Leitung von Stabstellen

1Die Referatsleitungen und Leitung von Stabstellen sind Vorgesetzte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. 2Sie
a)
setzen die jeweiligen Ziele unter Beachtung der Grundsätze des Qualitätsmanagements eigenverantwortlich um,
b)
beziehen die Beschäftigten bei der Organisation der Arbeitsabläufe ein und fördern deren eigenverantwortliches Handeln,
c)
weisen den Beschäftigten die konkreten Aufgaben zu,
d)
koordinieren den Einsatz des Personals und der Sachmittel,
e)
sind verantwortlich für die fachliche Weiterentwicklung, koordinieren diese und treiben sie voran,
f)
wirken mit bei der Personalentwicklung.