Inhalt
10.
Referatsleitungen und Leitung von Stabstellen
1Die Referatsleitungen und Leitung von Stabstellen sind Vorgesetzte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. 2Sie
- a)
setzen die jeweiligen Ziele unter Beachtung der Grundsätze des Qualitätsmanagements eigenverantwortlich um,
- b)
beziehen die Beschäftigten bei der Organisation der Arbeitsabläufe ein und fördern deren eigenverantwortliches Handeln,
- c)
weisen den Beschäftigten die konkreten Aufgaben zu,
- d)
koordinieren den Einsatz des Personals und der Sachmittel,
- e)
sind verantwortlich für die fachliche Weiterentwicklung, koordinieren diese und treiben sie voran,
- f)
wirken mit bei der Personalentwicklung.