Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

2.   Gegenstand der Förderung, Anforderungen an die Tätigkeit

Gefördert wird die Beschäftigung von Fachkräften zur Unterstützung der Integration von Personen der Zielgruppe in Ausbildung oder Arbeit.

2.1   Anforderungen an die Tätigkeit der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge

1Die Tätigkeit der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge unterteilt sich in vier Arbeitsphasen: Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung sowie Nachsorge. 2In allen Phasen arbeiten die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge mit Personen der Zielgruppe, (möglichen) Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieben sowie Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammen. 3Die Ausbildungsakquisiteurinnen und ‑akquisiteure für Flüchtlinge binden je nach Bedarfslage Schlüsselpersonen des privaten Umfelds der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihre Tätigkeit mit ein (Elternhäuser, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Freunde, betreuende Personen etc.). 4Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge kooperieren intensiv mit Einrichtungen, die im Übergangssystem Schule – Berufsausbildung tätig sind. 5Dies betrifft insbesondere die Ausbildungsberatung der Wirtschaftskammern, die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit sowie Schulen und Berufsschulen. 6Dies umfasst bei vielen Trägern auch die interne Arbeitsteilung mit einschlägigen Einrichtungen, Arbeitsbereichen oder Beratungsstellen. 7Darüber hinaus erfolgt bei Bedarf außerdem eine Vernetzung mit Stellen wie zum Beispiel dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem Schulamt, dem Gesundheitswesen, der Wohnungsfürsorge, der Kommune, den Banken und Versicherungen, der Schuldnerberatung, den sozialpsychiatrischen Diensten, der Flüchtlings- und Integrationsberatung, den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, den Helferkreisen und den ehrenamtlichen Patinnen und Paten. 8Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge benötigen einen entsprechenden Bekanntheitsgrad, um wirksam Akquise betreiben zu können. 9In allen Arbeitsphasen ergreifen sie daher geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Presseartikel, lokale Radio- und TV-Sendungen, Webpublikationen, Vorträge, soziale Medien etc.). 10Hierbei kooperieren sie zum Beispiel mit Stellen der Bundesagentur für Arbeit, Kammern, Kommunen, Landkreisen, (Berufs-)Schulen. 11Dies kann gegebenenfalls in Abstimmung und Absprache mit entsprechenden Abteilungen der Öffentlichkeitsarbeit einzelner Träger erfolgen.

2.1.1   Akquisephase

1Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge akquirieren Personen der Zielgruppe als potenzielle Auszubildende oder Praktikantinnen und Praktikanten sowie Betriebe (inklusive Ausbildungsstellen oder Einstiegsqualifizierungs- und Praktikumsplätzen) und vernetzen sich mit relevanten Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern. 2An der Akquise von Frauen besteht ein besonderes Interesse. 3Sie informieren Personen der Zielgruppe über Chancen und Möglichkeiten des hiesigen Ausbildungssystems, die Betriebe über Chancen, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten als Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb. 4Dafür können Informationsveranstaltungen zum Beispiel in Schulen, bei Migrantenorganisationen oder weiteren Netzwerkpartnerinnen und -partnern durchgeführt sowie Messen besucht oder organisiert werden. 5Informationsaktivitäten können gemeinsam mit Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern erfolgen. 6Für eine möglichst effiziente Ansprache der Personen der Zielgruppe und der Betriebe sollte eine Absprache und Abstimmung der Arbeitsteilung mit den kooperierenden Institutionen erfolgen. 7Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge akquirieren selbstständig Ausbildungsplätze in Betrieben, die bereits ausbilden, noch nicht ausbilden oder nicht mehr ausbilden.

2.1.2   Beratungs- und Betreuungsphase

1Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge beraten und betreuen sowohl Personen der Zielgruppe als auch Betriebe auf dem Weg zur Ausbildung, zur Einstiegsqualifizierung oder zum Praktikum. 2Sie führen Aktivitäten zur beruflichen Orientierung und zur Ermittlung von Stärken und Schwächen (Profiling) durch. 3Darauf aufbauend vertiefen sie das Coaching der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Ziel, diese in eine Berufsausbildung, in eine Einstiegsqualifizierung oder ein Praktikum zu vermitteln. 4Zielberufe und potenzielle Unternehmen als Arbeitgeber werden ermittelt. 5Es werden geeignete Kooperationspartnerinnen und -partner einbezogen, zum Beispiel, bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung, die Agentur für Arbeit. 6Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge besuchen und kontaktieren Stammbetriebe oder potenzielle neue Betriebe. 7Sie informieren die Betriebe und sensibilisieren sie zu spezifischen Anforderungen im Hinblick auf Personen der Zielgruppe, aber auch zu ihrer Rolle (Chancen, Möglichkeiten, Förderungen) als Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb. 8Bei Fragen, die den Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes betreffen (zum Beispiel Anerkennung ausländischer Abschlüsse), soll auf die insoweit zuständigen Stellen verwiesen werden.

2.1.3   Vermittlungsphase

1Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge unterstützen aktiv bei der Stellensuche beziehungsweise der Suche nach einer oder einem Auszubildenden oder einer Praktikantin und einem Praktikanten. 2Es werden passende Ausbildungs-, Einstiegsqualifizierungs- oder Praktikumsstellen in geeigneten Betrieben identifiziert und mit diesen Kontakt aufgenommen. 3Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Unterstützung bei schriftlichen Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen, die Betriebe bei Fragen zu formalen Anforderungen bei einer Berufsausbildung, einer Einstiegsqualifizierung oder einem Praktikum. 4Gegebenenfalls wird an Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partner verwiesen. 5Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge können bei der Organisation und Durchführung von Ausbildungsplatz- und Nachvermittlungsbörsen des Trägers, der Kammern, der Agenturen für Arbeit oder anderer Veranstalter mitwirken.

2.1.4   Nachsorgephase

1Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge stehen nach der Vermittlung den vermittelten Personen und den Betrieben zur punktuellen Nachsorge weiter zur Verfügung. 2Sie stellen die Ansprechbarkeit in Problem- und Notlagen sicher, um der Auflösung eines Ausbildungsvertrags entgegenzuwirken. 3Außerdem verweisen sie auf unterstützende Leistungen (zum Beispiel Assistierte Ausbildung, Berufsberatung).

2.2   Anforderungen an die Tätigkeit der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter

1Die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter unterstützen die Personen der Zielgruppe nach einem ganzheitlichen Ansatz und verfolgen dabei das Ziel einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. 2Die Tätigkeit der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter umfasst Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung sowie Nachbetreuung. 3Dabei arbeiten die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter mit Personen der Zielgruppe, (möglichen) Unternehmen als Arbeitgebern sowie Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammen. 4Die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter binden je nach Bedarfslage Schlüsselpersonen des privaten Umfelds der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihre Tätigkeit ein. 5Die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter kooperieren intensiv mit Einrichtungen, die in der Arbeitsförderung, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Berufsorientierung, Weiterbildung und Arbeitsmarktintegration tätig sind. 6Dies betrifft insbesondere die Agenturen für Arbeit und Jobcenter, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Wirtschaftskammern, die Arbeitgeberverbände, die Bildungsträger, die Anerkennungsberatungsstellen, die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure, die Ausbildungsakquisiteurinnen und ‑akquisiteure für Flüchtlinge, die Ausländerbehörde, die Unternehmen und potenzielle Arbeitgeber. 7Dies umfasst bei vielen Trägern auch die interne Arbeitsteilung mit einschlägigen Einrichtungen, Arbeitsbereichen oder Beratungsstellen. 8Um nach dem ganzheitlichen Ansatz die Integration in Arbeit zu unterstützen, erfolgt bei Bedarf außerdem eine Vernetzung mit Stellen wie zum Beispiel dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem Schulamt, dem Gesundheitswesen, der Wohnungsfürsorge, der Kommune, den Banken und Versicherungen, der Schuldnerberatung, den sozialpsychiatrischen Diensten, der Flüchtlings- und Integrationsberatung, den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, den Helferkreisen und den ehrenamtlichen Patinnen und Paten. 9Die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter benötigen einen entsprechenden Bekanntheitsgrad, um wirksam tätig zu sein. 10Sie ergreifen daher geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Presseartikel, lokale Radio- und TV-Sendungen, Webpublikationen, Vorträge, soziale Medien etc.). 11Hierbei kooperieren sie zum Beispiel mit Stellen der Bundesagentur für Arbeit, der Kammern und der Kommunen. 12Dies kann gegebenenfalls in Abstimmung mit entsprechenden Abteilungen der Öffentlichkeitsarbeit einzelner Träger erfolgen. 13Damit die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft nachhaltig gelingt, stellen sich für die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter – je nach Bedarf und Einzelfall – folgende Aufgaben:

2.2.1   Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung

Akquise von Personen der Zielgruppe als potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Vernetzung mit relevanten Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern. An der Akquise von Frauen besteht ein besonderes Interesse.
Beratung und Betreuung von Personen der Zielgruppe bei Fragen, die die Integration in Arbeit betreffen.
Kompetenzfeststellung (unter anderem Sprachkompetenz, Qualifikation), sofern diese nicht bereits durch das Jobcenter, die zuständige Agentur für Arbeit oder einen Bildungsträger vorliegt.
Aufzeigen der Notwendigkeit von beruflicher und sprachlicher Qualifizierung für eine erfolgreiche Integration.
Hilfe bei Vermittlung in ausbildungsadäquate Arbeit in Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem zuständigen Jobcenter. Vermittlung von Firmenkontakten. Vermittlungsunterstützende Leistungen vor allem zwischen Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Personen der Zielgruppe und (potenziellen) Unternehmen als Arbeitgebern.
Matchingprozess zum Beispiel durch Unternehmensbesichtigungen, Orientierungspraktika, berufsvorbereitende Praktika, Jobbörse, regionale Veranstaltungen, Job-Speed-Dating.
Unterstützung bei der konkreten Bewerbung (Training, Unterlagen, aber keine Maßnahmendurchführung).
Aufklärung über Rechte und Pflichten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, über die Bedeutung von Arbeit, über die Erwartungen, die in Deutschland an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt werden.
Lotsenfunktion bei der Anerkennungsberatung.
Unterstützung bei der Vermittlung von geeigneten Sprachkursen und Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, diese erfolgreich abzuschließen.
Unterstützung bei der Vermittlung von passgenauen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, diese erfolgreich abzuschließen.
Verweisberatung bei Fragen zum Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf die insoweit zuständigen Stellen.
Im Einzelfall und bei Bedarf Unterstützung bei der Vermittlung in Ausbildung, sofern keine Ausbildungsakquisiteurin beziehungsweise kein Ausbildungsakquisiteur für Flüchtlinge vor Ort ist und diese Aufgabe übernehmen kann.
Lotsenfunktion bei der Alltagsbewältigung, zum Beispiel hinsichtlich Wohnung, Mobilität, Banken und Versicherungen, Familie, Gesundheit.

2.2.2   Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern

Unterstützung bei der Akquise von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Zielgruppe und Beratung, um diese möglichst qualifizierungsadäquat zu beschäftigen.
Sensibilisierung der Unternehmen auch mit dem Ziel, weiteren Personen der Zielgruppe eine berufliche Chance zu geben.
Lotsenfunktion bei Fragen des Aufenthalts- und Arbeitsrechts bezüglich Personen der Zielgruppe.
Unterstützung bei der Vermittlung von interkultureller Kompetenz, insbesondere bezogen auf die Arbeitswelt; Sensibilisierung für fluchtspezifische Probleme und Anfangsschwierigkeiten.
Unterstützung beim Aufbau innerbetrieblicher Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung (zum Beispiel Mentoringprogramm und Patenschaften).
Ansprechperson auch für Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen, insbesondere zur Konfliktprävention.

2.2.3   Nachbetreuung

Betreuung und Begleitung von Arbeitgebern und den Personen der Zielgruppe während des Arbeitsverhältnisses. Die Nachbetreuung sollte mindestens sechs Monate betragen.
Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses zum Beispiel durch Vermittlung von berufsbegleitendem berufsbezogenen Sprachunterricht oder in berufsbegleitende Weiterqualifizierung.
Hilfsangebote bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten im Arbeitsumfeld.
Bei der Vermittlung in eine Ausbildung liegt der Schwerpunkt der Nachbetreuung darauf, auf die unterstützenden Leistungen (zum Beispiel Assistierte Ausbildung, Berufsberatung) zu verweisen. Kommen solche nicht zum Tragen, können die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter die Nachbetreuung übernehmen.