Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Rechtsgrundlagen

1Rechtsgrundlagen sind die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) und das Bayerische Haushaltsgesetz. 2Dies bedeutet unter anderem:
Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 7 BayHO),
regelmäßig Leistung eines angemessenen Eigenanteils (VV Nr. 2.4 zu Art. 44 BayHO, Nr. 1.2 ANBest-P/ANBest-K),
Beachtung des Besserstellungsverbots bei der Förderung von Personalausgaben (Art. 23 BayHO, VV Nrn. 1.5 und 2.5 zu Art. 44 BayHO, Nr. 1.3 ANBest-P),
ausgeschlossen ist eine Förderung von Projekten, die bereits begonnen haben (VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO),
Abrufverfahren bei der Auszahlung der bewilligten Zuwendung (VV Nr. 7.2 zu Art. 44 BayHO); insbesondere ist hier auch die Ausnahme nach VV Nr. 7.4 zu Art. 44 BayHO zu beachten, die eine Auszahlung der Zuwendung erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises vorsieht, sofern die Zuwendung nicht mehr als 100 000 € beträgt; sollte aus Trägersicht von diesem Grundsatz abgewichen werden, muss dies im Antrag gesondert begründet werden.